Wichtige Versicherungen für Azubis

Wichtige Versicherungen für Azubis

Im September beginnen viele Azubis in ihren Start Berufsleben. Dort wartet am Anfang viel Papierkram. Neben der Bewältigung von Anmeldungen und zahlreichem Papierkram, sollte auch an die wichtigsten Versicherungen für Azubis gedacht werden.

Viele Azubis und deren Eltern sollten sich fragen, welche Versicherungen  wirklich nötig sind.

Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht und jeder Azubi wird automatisch über seinen Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es gilt grundsätzlich freie Krankenkassenwahl. Wer sich nicht bis spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn bei seinem Arbeitgeber meldet, bleibt im Regelfall dort versichert wo er vorher familienversichert war oder der Arbeitgeber bestimmt die Kasse. Da sich das Preisleistungsverhältnis der vielen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich ist, lohnt ein Vergleich. Interessante Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie hier.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rente gibt es erst, wenn man fünf Jahre eingezahlt hat. Auch danach fällt die Höhe der Erwerbsminderungsrente sehr gering aus, da es an ausreichend Entgeltpunkten fehlt. Außerdem sind die Leistungen verglichen mit einer Berufsunfähigkeitsrente eines privaten Versicherers an die Möglichkeit geknüpft, ob überhaupt irgendein Erwerb am Arbeitsmarkt ausgeübt werden könnte.

Wer also noch nicht abgesichert ist, sollte sich jetzt kümmern. Da der Geldbeutel in der Ausbildung noch nicht so gefüllt ist, bieten Startertarife gute Möglichkeiten sich adäquat abzusichern. Aber aufgepasst: achten Sie auf gute Versicherungsbedingungen – das gilt auch für Versicherungen für Azubis und das Thema Absicherung bei Berufsunfähigkeit.

Mehr Informationen erhalten Sie in folgendem kurzen Video

Vergleichen Sie Tarife im Vergleichsrechner

Tipp: solange man jung und gesund ist, fallen die Beiträge noch gering aus.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellem Ruin. Wer andere ohne Absicht, dem hilft eine private Haftpflichtversicherung. Häufig – und das gilt auch für Azubis – sind die Kinder noch bis zu einem bestimmten Höchstalter noch bei den Eltern mitversichert. Hier sollte geprüft werden, ob das der Fall ist.

Guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein. Informieren Sie  sich hier!

Haben Sie noch Fragen zum Thema wichtige Versicherungen für Azubis? Dann senden Sie eine Mal an assetsecur@sieveking. de oder rufen Sie an unter: 030 /98319889

Versicherungsmakler Hamburg Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – Tipps vom Versicherungsmakler AssetSecur aus Hamburg

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können aus mehreren Gründen interessant sein. Wenn Sie sich von einem Fachmann unabhängig  zum Thema Absicherung der Arbeitskraft beraten lassen, fragen Sie im Bedarfsfall auch nach Alternativen. Das kann für Sie zum Beispiel interessant sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Gesundheitsgründen gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein anderer Grund kann sein, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund des Eintrittsalters bei Beginn oder des Berufsbildes sehr teuer ist und nicht in Ihr Budget passt, Sie aber trotzdem eine adäquate Versicherung wünschen.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist wichtig

Die Aufgabe des Berufs und den dadurch bedingten Einkommensverlust durch Herzinfarkt oder nach einem Schlaganfall, oder die Berufsunfähigkeit nach einem Unfall im Rollstuhl, dies sind nur einige Anlässe und Gefahren. Viele junge Menschen und Selbstständige weichen dem Thema  gerne aus bzw. unterschätzen es.

Die Statistik sowie gesetzliche Regelungen sprechen eine klare Sprache. Mehr als 2 Millionen Menschen sind in Deutschland vom Existenz gefährdenden Schicksal Berufsunfähigkeit betroffen. Die häufigsten Ursachen sind dabei psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Skeletts, Krebs sowie Herz-Kreislauferkrankungen.

Ca. 40 Prozent geschätzt der heute Zwanzigjährigen werden aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Beruf einmal nicht mehr ausüben können. Die Folgen für die finanzielle Existenz ist in diesen Fällen gravierend, da die staatliche Erwerbsminderungsrente nur sehr geringe Leistungen bietet. Wer dann nicht zusätzlich abgesichert ist, muss Ersparnisse und Vermögenswerte verbrauchen und der Lebensstandard sinkt schnell und dramatisch.

Wie sieht die optimale Absicherung bei Berufsunfähigkeit aus und welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es?

Als Versicherungsmakler in Hamburg haben wir schon viele Beratungen zum Thema durchgeführt. Es gibt kein Patentrezept, da die persönlichen Ziele und Wünsche, die finanziellen Möglichkeiten, das jeweilige Berufsbild individuell betrachtet werden sollten. Lassen auch Sie sich unabhängig und kostenfrei beraten.

Eine Umfrage des Versicherers Provinzial zeigt, dass jeder Dritte Schwierigkeiten damit hat, den richtigen Versicherer ausfindig zu machen. Jeder Vierte hat zudem Probleme mit der undurchsichtigen Informationslage zur komplexen Thematik. „Es gibt zwar viele Informationen, eine echte Orientierung und Entscheidungssicherheit kann nur eine kompetente und individuelle Bedarfsanalyse liefern“, sagt Christoph Hartmann, Provinzial Rheinland.

Anzahl an Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich stark entwickelt

Die Möglichkeiten für  unabhängige Berater wie Versicherungsmakler in Hamburg sind groß, weil sich die Anzahl für biometrische Produkte in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden immer kundenfreundlicher. Die abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf ist in den meisten Tarifen nicht mehr existent. Allerdings haben die Versicherer die Sortierung der Berufe in Risikogruppen aber auch stärker und feiner unterteilt. Risikoarme Berufe wurden dadurch günstiger, andere Berufe wie vor allem handwerkliche aber auch erheblich teurer. Deshalb können sich die Berufsunfähigkeitsversicherung viele Arbeitnehmer einfach nicht mehr leisten. Michael Franke vom Analysehaus Franke und Bornberg, der dieses Produktfeld seit Jahren im Fokus hat und mit guten Ratings der Tarife begleitet: „Gerade bei handwerklichen Berufen sind die Prämien oft unerschwinglich geworden. Auch die Spanne der Prämien ist bei ‚BU-Problemberufen’ wesentlich größer.“

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die optimale Absicherung, da sind sich die meisten Versicherungsmakler einig. Wer sich einen solchen Tarif aber nicht aus den oben genannten Gründen nicht leisten kann, sollte sich nach Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung umsehen. Hierzu beraten wir auch in Hamburg und Berlin  bzw. in unseren bundesweiten Onlineberatungen.

Versicherungsmakler Hamburg zur Alterative Nr. 1  der „Erwerbsunfähigkeitspolice“

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) gilt ist eine der möglichen Alternative zur Berufsunfähigkeit, für Kunden, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Der Beitrag hierfür ist günstiger und es gibt weniger Gesundheitsfragen. Allerdings leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Gegensatz zur BU i.d.R. erst dann, wenn eine Invalidität zu 100 Prozent vorliegt. Falls Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin also noch drei Stunden täglich arbeiten können, gibt es keinerlei Leistung aus dieser Versicherung.

Versicherungsmakler Hamburg zur Alterative Nr. 2  der „Dread-Disease-Versicherung“

Anders funktioniert die Dread-Disease- oder Schwere-Krankheiten-Versicherungen. Bei dieser Versicherungsform wird ein fest definierter  Katalog von schweren Krankheiten definiert und versichert wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, schwerer Unfall, Blindheit etc. Anbieter gibt es nur wenige und das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen ist sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten. Grundsätzlich erfolgt die Versicherungsleistung unabhängig davon, ob der Kunde berufs- oder erwerbsfähig ist. Entscheidend ist die Realisierung des definierten Versicherungsfalls (der beschriebenen schweren Krankheit).
Versicherungsmakler Hamburg zur Alterative Nr. 3  der „Grundfähigkeitenversicherung“

Bei der  Grundfähigkeiten-Versicherung wird, wie die der Begriff schon andeutet, auf die Grundfähigkeiten wie Hören, Sehen, Sprechen und Gehen abgezielt. Dies kann z.B. sinnvoll für Berufstätige sinnvoll sein, wenn die Grundfähigkeit von sehr starker Bedeutung ist – etwa das Sehen für den Grafiker oder die Stimme bei einem Schauspieler oder Berater.

Unfallversicherung ist eher als Ergänzung zu sehen

Unfallversicherungen sind grundsätzlich als Absicherung für mögliche Kosten bei notwendigen Umbaumaßnahmen nach einem Unfall gedacht. Die Unfallversicherung ist also eher als Ergänzung zu sehen, aber weniger zur Absicherung der Arbeitskraft geeignet. Von daher gehört die Unfallversicherung nicht zu den Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zusatzinformationen gibt es hier:

Tarifrechner Berufsunfähigkeitsversicherung

Tarifrechner Einkommensabsicherung

Tarifrechner Grundfähigkeitenversicherung

Erklärvideo Berufsunfähigkeitsversicherung

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Das sagen unsere Kunden

Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV), dieser wurde 1994 eingeführt. Er ist einer der Sozialtarife der PKV und ist gedacht für Personen für die Private Krankenversicherung unbezahlbar geworden ist.

In erster Linie war der Standardtarif für langjährig Versicherte gedacht, die einen besonders günstigen Tarif brauchten. Aus diesem Grund ist der Standardtarif auch nur für bestimmte Personengruppen darstellbar und möglich.

Versicherungsschutz auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Der Versicherungsschutz beim Standardtarif der privaten Krankenversicherung lehnt sich in etwa dem der GKV an. Durch den abgespeckten Versicherungsschutz, geringeren Erstattungsgrundsätzen bei den Ärzten und Verwaltungskostenersparnis zahlen viele Versicherte die vom ursprünglichen Tarif aus der PKV in auf den Standardtarif der privaten Krankenversicherung umstiegen deutlich weniger als vorher.

Teilnahmevoraussetzungen am Standardtarif der privaten Krankenversicherung

  • Der Versicherte muss vor 2009 in die PKV eingetreten sein
  • Er muss mindestens 10 Jahre in der PKV versichert sein
  • Wer darüber hinaus mindestens 65 Jahre alt ist kann wechseln
  • Wer mindestens 55 Jahre alt ist kann wechseln, wenn das gesamte Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
  • Versicherte die jünger als 55 Jahre alt sind, können wechseln wenn sie gesetzliche Rente
  • beziehen oder Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen und das gesamte Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
  • Die Regelungen  für die Aufnahme gelten auch für Versicherte die beihilfeberechtigt sind und deren Angehörige.
  • Auch Heilfürsorgeempfänger können den Standardtarif abschließen, wenn sie durch Anwartschaft für eine private Krankenvollversicherung die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllen.

Beitragshöhe beim Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag wird individuell berechnet und Altersrückstellungen werden angerechnet, was dazu führt, dass besonders Altersrentner geringe Beiträge für den Standardtarif zahlen.

Arbeitnehmer erhalten für den Standardtarif einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte des Gesamtbeitrags den der Arbeitgeber als Zuschuss für eine Versicherung der GKV aufwenden müsste.

Auch Rentner bekommen in der Regel auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger.

Gesundheitsprüfung erforderlich

Um in den Standardtarif aufgenommen zu werden muss bei Beantragung eine Gesundheitsprüfung erfolgen (im Regelfall durch Beantwortung von Fragen im Antrag). Das kann dazu führen, dass für Mehrleistungen des Standardtarifs gegenüber dem ursprünglichen Tarif Risikozuschläge erhoben werden können. Der Gesamtbeitrag ist jedoch der Höhe nach gedeckelt (Grenze 2014: 627,75 EURO im Monat). Ein Risikozuschlag kann also nicht bewirken, dass dieser Beitrag überschritten wird.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Leistungen ähneln der der GKV, sind aber nicht eins zu ein vergleichbar. Der Standardtarif-Versicherte kann sich von jedem niedergelassenen Arzt und Zahnarzt behandeln lassen. Er sollte den Arzt aber vor Behandlung unbedingt auf den Standardtarif aufmerksam machen, denn nur in diesem Fall ist der Arzt an die für ihn schlechtere Gebührenordnung gebunden. Wie in der PKV üblich bekommt der Versicherte eine Rechnung vom Arzt, die er dann seiner PKV zur Erstattung einreicht.

Weitere Interessante Informationen erhalten Sie auch zum Download beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Für Fragen stehen auch wir Ihnen als Hamburger Versicherungsmakler für Fragen gerne zur Verfügung. Rufen Sie gerne bei uns der AssetSecur GmbH an oder senden Sie uns eine E-Mail unter assetsecur@sieveking.de

Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 2009 eingeführt. Als einer der  Sozialtarife der PKV, neben dem Standardtarif. Diese Versicherung ist auch gedacht für Personen für die die Private Krankenversicherung unbezahlbar geworden ist. Hintergrund ist aber vielmehr die Versicherungspflicht seit 2009 für Personen, die der PKV zuzuordnen sind (z.B. Beamte und Selbständige). Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung garantiert diesen Personen die Aufnahme in die PKV. Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden und wer sozial hilfebedürftig ist, für den reduziert sich der Beitrag (dazu später in diesem Blog).

Wer kann mitmachen beim Basistarif der privaten Krankenversicherung?

  • Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag 2009 oder später abgeschlossen haben. Ein Wechsel ist für diesen Personenkreis jederzeit möglich und zwar in jedes PKV-Unternehmen.
  • Privatversicherte, die sich vor 2009 privat versichert haben, wenn sie entweder 55 Jahre alt sind oder eine gesetzliche Rente beziehen, Ruhegehalt nach Beamtenrecht beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechtes sind.
  • Gesetzliche versicherte Personen innerhalb von 6 Monaten nach Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
  • Nichtversicherte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und weder gesetzlich noch privat versichert sind und der PKV zuzuordnen sind (insbesondere Selbständige), keine Sozialhilfe erhalten und auch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die Beitragshöhe im Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif ist einheitlich kalkuliert. Jeder zahlt den Höchstbeitrag (2014: 627,75 EURO monatlich) unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Das bietet den Vorteil, dass jede – selbst schwerkranke – Person versichert wird. Andererseits zahlt jeder denselben (hohen) Beitrag.

Gibt es Zuschüsse?

Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger. Für Beihilfeempfänger (i.d.R. Beamte) gibt es auf die Beihilfe abgestimmte Basistarife.

Ist die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts oder würde es durch den Beitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung werden, dann reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags.

Wenn trotz Beitragshalbierung immer noch Hilfebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes besteht, so zahlt der zuständige Träger (BfA oder Sozialamt) einen Zuschuss in der Höhe, dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Der Sozialträger prüft die Hilfebedürftigkeit und stellt eine Bescheinigung für die Versicherung aus.

Beispiel:

Ein Versicherter zahlt im Basistarif der privaten Krankenversicherung 627,75 EURO (Jahr 2014) monatlich. Durch die Beitragszahlung tritt Hilfebedürftigkeit ein. Dadurch reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte von nun 313,88 EURO. Von dem reduzierten Beitrag ist es ihm möglich selbst 180 EURO zu übernehmen, denn ein höherer Beitrag würde wiederum Hilfebedürftigkeit auslösen. Er erhält nun einen weiteren Zuschuss des zuständigen Sozialträgers in Höhe von 133,88 EURO.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leitungen sind aber nicht zu 100 Prozent identisch mit denen der GKV.

Der Basistarif-Versicherte kann sich von allen „Kassenärzten“ behandeln lassen. Vor jeder Behandlung sollte der Versicherte den Arzt über seine Versicherung im Basistarif informieren. Nur so kann vermieden werden, dass der Arzt in Unkenntnis ein höheres Honorar abrechnet, welches die PKV dann nicht bzw. nur teilweise anerkennt.

Wie in der PKV üblich, bekommt der Versicherte auch hier von seinem Arzt eine Rechnung, die dieser dann an seine Krankenversicherung weiterleitet.

Nähere Informationen

Weitere Infos  erhalten Sie auch zum kostenlosen Herunterladen beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler in Hamburg für Fragen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail an assetsecur@sieveking.de oder rufen Sie uns an.

§ 204 VVG – Rezept gegen zu teure PKV

§ 204 VVG  – Rezept für zu teuer gewordene private Krankenversicherung

§ 204 VVG hilft gegen die Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung, die   in den letzten Jahren teilweise äußerst hoch waren. Die Ursachen für die Beitragssprünge und manchmal sogar Beitragsexplosionen können vielschichtig sein. Häufig hat man sich schon im Beginn bei Abschluss für den falschen Anbieter oder falschen Tarif entschieden und ist vielleicht sogar falsch beraten worden. Häufig ist die Ursache dass man durch die Wahl eines Einsteigertarifs – ich nenne es Billigtarif – eine günstigere Absicherung wollte als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht meistens schief und exorbitante Beitragssteigerungen folgen. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Mein Tipp: bevor man sich privat versichert – sollte man sich überlegen, ob man tatsächlich dauerhaft in der Lage sind sich das zu leisten;  wie ist der weitere Lebensplan (Familienplanung, Sicherheit des Arbeitsplatzes, dauerhafte Stabilität einer selbständigen Tätigkeit etc.).

Was ist tun, wenn man sich die Beiträge kaum noch leisten kann?

Man muss dafür nicht zwangsläufig den Versicherer wechseln und dadurch ggf. erhebliche Nachteile in Kauf nehmen! Wenn einem ein Berater diese Lösung anbietet, dann kann es daran liegen dass er hierdurch eine neue Abschlussprovision erhält.

Beitragssenkung geht auch

  • ohne Wechsel des Anbieters
  • ohne schmerzhaften Verlust der Altersrückstellungen
  • bei Aufrechterhaltung des in etwa gleichen Leistungsniveaus
  • mit Kostenreduzierung von bis zu 40 Prozent und mehr

Fast jeder hat eine Chance auf deutliche Kostensenkung durch § 204 VVG

Egal wie alt man – ob 25 oder 91 Jahre alt und wie lange man schon privat versichert ist. Immer gibt es sehr gute Chancen zur Beitragsoptimierung, von denen sehr viele nichts wissen. Wem die private Krankenversicherung zu teuer geworden ist, kann erst einmal davon ausgehen, dass dies den Versicherer nicht sonderlich interessiert so lange er noch die hohen Beiträge erhält. Häufig wird sogar geblockt wenn auf das gesetzliche Recht (§ 204 VVG) zum Wechsel aufmerksam gemacht wird. Der Versicherer hat kein Interesse am Wechsel – im Gegenteil!

Mein Tipp:

um die Interessen dann auch tatsächlich umzusetzen zu können sollte man die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen.

Mehr Tipps wie es geht erhalten Sie hier

Die hier wiedergegebenen Informationen wurden gewissenhaft recherchiert. Bitte bedenken Sie, dass dieser Blog den aktuellen Stand der Dinge zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Blogs darstellt. Für die Richtigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt keine Beratung.

Versorgungsordnung und betriebliche Altersversorgung

Versorgungsordnung und betriebliche Altersversorgung

Warum eine Versorgungsordung in der betrieblichen Altersversorgung? Durch den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz müssen Arbeitgeber grundsätzlich alle Arbeitnehmer gleich über die betriebliche Altersversorgung informieren. Die Empfehlung ist dies schriftlich in Form einer Versorgungordnung zu tun, die man allen Arbeitnehmern zukommen lässt und so auch den Nachweis jederzeit erbringen zu können, dass alle informiert waren.

Häufig ist insbesondere bei kleineren Firmen zu beobachten, dass es dort zwar eine betriebliche Altersversorgung gibt eine Versorgungsordnung jedoch fehlt.

Die Versorgungsordnung ist aber auch ein sehr gutes Instrument Klarheit über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Auf diesem Wege ist jederzeit sicher gestellt wie die betriebliche Altersversorgung funktioniert und schafft auch Sicherheit bei allen Beteiligten. Auch  wird durch diese Art der Dokumentation ein Übergang erleichtert wenn die Zuständigkeit des beauftragten Durchführers in der Firma einmal wechselt.

Was sollte in der Versorgungsordnung geregelt sein?

  • Nachfolgend eine unvollständige Aufzählung von Punkten die in einer Versorgungsordnung geregelt sein können:
  • Regelung, wer zum Beschäftigtenkreis gehört der unter die Versorgungordnung fällt,
  • Regelung der Durchführungswege (z.B. betriebliche Direktversicherung oder Pensionskasse);
  • Regelung wann Versorgungszusagen beginnen;
  • Festlegung  der Voraussetzungen für Entgeltumwandlungen;
  • Festlegung des Versorgungsträgers;
  • Bestimmung von Arbeitgeberzulagen;
  • Regelung wie mit „mitgebrachten“ Versorgungen neuer Mitarbeiter umgegangen wird und ob bzw. unter welchen Umständen diese Versorgungen im neuen Unternehmen weitergeführt werden können;
  • Höhe der Entgeltumwandlung;
  • Regelung der Unverfallbarkeit ;
  • Betragshöhe der Entgeltumwandlung;
  • Regelung in entgeltlosen Zeit wie z.B. bei Krankheit und Lohnfortzahlung oder bei Elternzeit;
  • Vertragsmodalitäten des Versorgungsträgers (z.B. Versicherers oder Pensionskasse);
  • Beginn der Leistung der Versorgung;
  • Regelungen der Portabilität;
  • Bestimmungen über die Dauer (Laufzeit) der Versorgungsordnung;
  • Festlegung wie die Angestellten informiert werden;
  • Festlegung wie die Angestellten beraten werden (z.B. durch externe Berater, Broschüren, Intranet etc.);

Die betriebliche Altersversorgung in einem Unternehmen lebt

Durch Änderung von Gesetzen – z.B. – Änderung der Lebensarbeitszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Einführung von Unisex-Tarifen wird auch immer die betriebliche Altersversorgung tangiert. Aus diesem Grunde sollte auch die Versorgungsordnung in einem Unternehmen regelmäßig von einem  Fachjuristen überprüft und ggf. abgepasst werden.

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auch hier