Versicherungsmakler Hamburg Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – Tipps vom Versicherungsmakler AssetSecur aus Hamburg

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können aus mehreren Gründen interessant sein. Wenn Sie sich von einem Fachmann unabhängig  zum Thema Absicherung der Arbeitskraft beraten lassen, fragen Sie im Bedarfsfall auch nach Alternativen. Das kann für Sie zum Beispiel interessant sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Gesundheitsgründen gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein anderer Grund kann sein, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund des Eintrittsalters bei Beginn oder des Berufsbildes sehr teuer ist und nicht in Ihr Budget passt, Sie aber trotzdem eine adäquate Versicherung wünschen.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist wichtig

Die Aufgabe des Berufs und den dadurch bedingten Einkommensverlust durch Herzinfarkt oder nach einem Schlaganfall, oder die Berufsunfähigkeit nach einem Unfall im Rollstuhl, dies sind nur einige Anlässe und Gefahren. Viele junge Menschen und Selbstständige weichen dem Thema  gerne aus bzw. unterschätzen es.

Die Statistik sowie gesetzliche Regelungen sprechen eine klare Sprache. Mehr als 2 Millionen Menschen sind in Deutschland vom Existenz gefährdenden Schicksal Berufsunfähigkeit betroffen. Die häufigsten Ursachen sind dabei psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Skeletts, Krebs sowie Herz-Kreislauferkrankungen.

Ca. 40 Prozent geschätzt der heute Zwanzigjährigen werden aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Beruf einmal nicht mehr ausüben können. Die Folgen für die finanzielle Existenz ist in diesen Fällen gravierend, da die staatliche Erwerbsminderungsrente nur sehr geringe Leistungen bietet. Wer dann nicht zusätzlich abgesichert ist, muss Ersparnisse und Vermögenswerte verbrauchen und der Lebensstandard sinkt schnell und dramatisch.

Wie sieht die optimale Absicherung bei Berufsunfähigkeit aus und welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es?

Als Versicherungsmakler in Hamburg haben wir schon viele Beratungen zum Thema durchgeführt. Es gibt kein Patentrezept, da die persönlichen Ziele und Wünsche, die finanziellen Möglichkeiten, das jeweilige Berufsbild individuell betrachtet werden sollten. Lassen auch Sie sich unabhängig und kostenfrei beraten.

Eine Umfrage des Versicherers Provinzial zeigt, dass jeder Dritte Schwierigkeiten damit hat, den richtigen Versicherer ausfindig zu machen. Jeder Vierte hat zudem Probleme mit der undurchsichtigen Informationslage zur komplexen Thematik. „Es gibt zwar viele Informationen, eine echte Orientierung und Entscheidungssicherheit kann nur eine kompetente und individuelle Bedarfsanalyse liefern“, sagt Christoph Hartmann, Provinzial Rheinland.

Anzahl an Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich stark entwickelt

Die Möglichkeiten für  unabhängige Berater wie Versicherungsmakler in Hamburg sind groß, weil sich die Anzahl für biometrische Produkte in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden immer kundenfreundlicher. Die abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf ist in den meisten Tarifen nicht mehr existent. Allerdings haben die Versicherer die Sortierung der Berufe in Risikogruppen aber auch stärker und feiner unterteilt. Risikoarme Berufe wurden dadurch günstiger, andere Berufe wie vor allem handwerkliche aber auch erheblich teurer. Deshalb können sich die Berufsunfähigkeitsversicherung viele Arbeitnehmer einfach nicht mehr leisten. Michael Franke vom Analysehaus Franke und Bornberg, der dieses Produktfeld seit Jahren im Fokus hat und mit guten Ratings der Tarife begleitet: „Gerade bei handwerklichen Berufen sind die Prämien oft unerschwinglich geworden. Auch die Spanne der Prämien ist bei ‚BU-Problemberufen’ wesentlich größer.“

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die optimale Absicherung, da sind sich die meisten Versicherungsmakler einig. Wer sich einen solchen Tarif aber nicht aus den oben genannten Gründen nicht leisten kann, sollte sich nach Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung umsehen. Hierzu beraten wir auch in Hamburg und Berlin  bzw. in unseren bundesweiten Onlineberatungen.

Versicherungsmakler Hamburg zur Alterative Nr. 1  der „Erwerbsunfähigkeitspolice“

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) gilt ist eine der möglichen Alternative zur Berufsunfähigkeit, für Kunden, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Der Beitrag hierfür ist günstiger und es gibt weniger Gesundheitsfragen. Allerdings leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Gegensatz zur BU i.d.R. erst dann, wenn eine Invalidität zu 100 Prozent vorliegt. Falls Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin also noch drei Stunden täglich arbeiten können, gibt es keinerlei Leistung aus dieser Versicherung.

Versicherungsmakler Hamburg zur Alterative Nr. 2  der „Dread-Disease-Versicherung“

Anders funktioniert die Dread-Disease- oder Schwere-Krankheiten-Versicherungen. Bei dieser Versicherungsform wird ein fest definierter  Katalog von schweren Krankheiten definiert und versichert wie z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, schwerer Unfall, Blindheit etc. Anbieter gibt es nur wenige und das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen ist sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten. Grundsätzlich erfolgt die Versicherungsleistung unabhängig davon, ob der Kunde berufs- oder erwerbsfähig ist. Entscheidend ist die Realisierung des definierten Versicherungsfalls (der beschriebenen schweren Krankheit).
Versicherungsmakler Hamburg zur Alterative Nr. 3  der „Grundfähigkeitenversicherung“

Bei der  Grundfähigkeiten-Versicherung wird, wie die der Begriff schon andeutet, auf die Grundfähigkeiten wie Hören, Sehen, Sprechen und Gehen abgezielt. Dies kann z.B. sinnvoll für Berufstätige sinnvoll sein, wenn die Grundfähigkeit von sehr starker Bedeutung ist – etwa das Sehen für den Grafiker oder die Stimme bei einem Schauspieler oder Berater.

Unfallversicherung ist eher als Ergänzung zu sehen

Unfallversicherungen sind grundsätzlich als Absicherung für mögliche Kosten bei notwendigen Umbaumaßnahmen nach einem Unfall gedacht. Die Unfallversicherung ist also eher als Ergänzung zu sehen, aber weniger zur Absicherung der Arbeitskraft geeignet. Von daher gehört die Unfallversicherung nicht zu den Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zusatzinformationen gibt es hier:

Tarifrechner Berufsunfähigkeitsversicherung

Tarifrechner Einkommensabsicherung

Tarifrechner Grundfähigkeitenversicherung

Erklärvideo Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihren kostenlosen Beratungstermin finden Sie hier: kostenloser Beratungstermin

Das sagen unsere Kunden

Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 2009 eingeführt. Als einer der  Sozialtarife der PKV, neben dem Standardtarif. Diese Versicherung ist auch gedacht für Personen für die die Private Krankenversicherung unbezahlbar geworden ist. Hintergrund ist aber vielmehr die Versicherungspflicht seit 2009 für Personen, die der PKV zuzuordnen sind (z.B. Beamte und Selbständige). Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung garantiert diesen Personen die Aufnahme in die PKV. Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden und wer sozial hilfebedürftig ist, für den reduziert sich der Beitrag (dazu später in diesem Blog).

Wer kann mitmachen beim Basistarif der privaten Krankenversicherung?

  • Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag 2009 oder später abgeschlossen haben. Ein Wechsel ist für diesen Personenkreis jederzeit möglich und zwar in jedes PKV-Unternehmen.
  • Privatversicherte, die sich vor 2009 privat versichert haben, wenn sie entweder 55 Jahre alt sind oder eine gesetzliche Rente beziehen, Ruhegehalt nach Beamtenrecht beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechtes sind.
  • Gesetzliche versicherte Personen innerhalb von 6 Monaten nach Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
  • Nichtversicherte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und weder gesetzlich noch privat versichert sind und der PKV zuzuordnen sind (insbesondere Selbständige), keine Sozialhilfe erhalten und auch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die Beitragshöhe im Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif ist einheitlich kalkuliert. Jeder zahlt den Höchstbeitrag (2014: 627,75 EURO monatlich) unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Das bietet den Vorteil, dass jede – selbst schwerkranke – Person versichert wird. Andererseits zahlt jeder denselben (hohen) Beitrag.

Gibt es Zuschüsse?

Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger. Für Beihilfeempfänger (i.d.R. Beamte) gibt es auf die Beihilfe abgestimmte Basistarife.

Ist die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts oder würde es durch den Beitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung werden, dann reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags.

Wenn trotz Beitragshalbierung immer noch Hilfebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes besteht, so zahlt der zuständige Träger (BfA oder Sozialamt) einen Zuschuss in der Höhe, dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Der Sozialträger prüft die Hilfebedürftigkeit und stellt eine Bescheinigung für die Versicherung aus.

Beispiel:

Ein Versicherter zahlt im Basistarif der privaten Krankenversicherung 627,75 EURO (Jahr 2014) monatlich. Durch die Beitragszahlung tritt Hilfebedürftigkeit ein. Dadurch reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte von nun 313,88 EURO. Von dem reduzierten Beitrag ist es ihm möglich selbst 180 EURO zu übernehmen, denn ein höherer Beitrag würde wiederum Hilfebedürftigkeit auslösen. Er erhält nun einen weiteren Zuschuss des zuständigen Sozialträgers in Höhe von 133,88 EURO.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leitungen sind aber nicht zu 100 Prozent identisch mit denen der GKV.

Der Basistarif-Versicherte kann sich von allen „Kassenärzten“ behandeln lassen. Vor jeder Behandlung sollte der Versicherte den Arzt über seine Versicherung im Basistarif informieren. Nur so kann vermieden werden, dass der Arzt in Unkenntnis ein höheres Honorar abrechnet, welches die PKV dann nicht bzw. nur teilweise anerkennt.

Wie in der PKV üblich, bekommt der Versicherte auch hier von seinem Arzt eine Rechnung, die dieser dann an seine Krankenversicherung weiterleitet.

Nähere Informationen

Weitere Infos  erhalten Sie auch zum kostenlosen Herunterladen beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler in Hamburg für Fragen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail an assetsecur@sieveking.de oder rufen Sie uns an.