Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV), dieser wurde 1994 eingeführt. Er ist einer der Sozialtarife der PKV und ist gedacht für Personen für die Private Krankenversicherung unbezahlbar geworden ist.

In erster Linie war der Standardtarif für langjährig Versicherte gedacht, die einen besonders günstigen Tarif brauchten. Aus diesem Grund ist der Standardtarif auch nur für bestimmte Personengruppen darstellbar und möglich.

Versicherungsschutz auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Der Versicherungsschutz beim Standardtarif der privaten Krankenversicherung lehnt sich in etwa dem der GKV an. Durch den abgespeckten Versicherungsschutz, geringeren Erstattungsgrundsätzen bei den Ärzten und Verwaltungskostenersparnis zahlen viele Versicherte die vom ursprünglichen Tarif aus der PKV in auf den Standardtarif der privaten Krankenversicherung umstiegen deutlich weniger als vorher.

Teilnahmevoraussetzungen am Standardtarif der privaten Krankenversicherung

  • Der Versicherte muss vor 2009 in die PKV eingetreten sein
  • Er muss mindestens 10 Jahre in der PKV versichert sein
  • Wer darüber hinaus mindestens 65 Jahre alt ist kann wechseln
  • Wer mindestens 55 Jahre alt ist kann wechseln, wenn das gesamte Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
  • Versicherte die jünger als 55 Jahre alt sind, können wechseln wenn sie gesetzliche Rente
  • beziehen oder Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen und das gesamte Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
  • Die Regelungen  für die Aufnahme gelten auch für Versicherte die beihilfeberechtigt sind und deren Angehörige.
  • Auch Heilfürsorgeempfänger können den Standardtarif abschließen, wenn sie durch Anwartschaft für eine private Krankenvollversicherung die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllen.

Beitragshöhe beim Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag wird individuell berechnet und Altersrückstellungen werden angerechnet, was dazu führt, dass besonders Altersrentner geringe Beiträge für den Standardtarif zahlen.

Arbeitnehmer erhalten für den Standardtarif einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte des Gesamtbeitrags den der Arbeitgeber als Zuschuss für eine Versicherung der GKV aufwenden müsste.

Auch Rentner bekommen in der Regel auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger.

Gesundheitsprüfung erforderlich

Um in den Standardtarif aufgenommen zu werden muss bei Beantragung eine Gesundheitsprüfung erfolgen (im Regelfall durch Beantwortung von Fragen im Antrag). Das kann dazu führen, dass für Mehrleistungen des Standardtarifs gegenüber dem ursprünglichen Tarif Risikozuschläge erhoben werden können. Der Gesamtbeitrag ist jedoch der Höhe nach gedeckelt (Grenze 2014: 627,75 EURO im Monat). Ein Risikozuschlag kann also nicht bewirken, dass dieser Beitrag überschritten wird.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Leistungen ähneln der der GKV, sind aber nicht eins zu ein vergleichbar. Der Standardtarif-Versicherte kann sich von jedem niedergelassenen Arzt und Zahnarzt behandeln lassen. Er sollte den Arzt aber vor Behandlung unbedingt auf den Standardtarif aufmerksam machen, denn nur in diesem Fall ist der Arzt an die für ihn schlechtere Gebührenordnung gebunden. Wie in der PKV üblich bekommt der Versicherte eine Rechnung vom Arzt, die er dann seiner PKV zur Erstattung einreicht.

Weitere Interessante Informationen erhalten Sie auch zum Download beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Für Fragen stehen auch wir Ihnen als Hamburger Versicherungsmakler für Fragen gerne zur Verfügung. Rufen Sie gerne bei uns der AssetSecur GmbH an oder senden Sie uns eine E-Mail unter assetsecur@sieveking.de