§ 204 VVG – Rezept gegen zu teure PKV

§ 204 VVG  – Rezept für zu teuer gewordene private Krankenversicherung

§ 204 VVG hilft gegen die Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung, die   in den letzten Jahren teilweise äußerst hoch waren. Die Ursachen für die Beitragssprünge und manchmal sogar Beitragsexplosionen können vielschichtig sein. Häufig hat man sich schon im Beginn bei Abschluss für den falschen Anbieter oder falschen Tarif entschieden und ist vielleicht sogar falsch beraten worden. Häufig ist die Ursache dass man durch die Wahl eines Einsteigertarifs – ich nenne es Billigtarif – eine günstigere Absicherung wollte als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht meistens schief und exorbitante Beitragssteigerungen folgen. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Mein Tipp: bevor man sich privat versichert – sollte man sich überlegen, ob man tatsächlich dauerhaft in der Lage sind sich das zu leisten;  wie ist der weitere Lebensplan (Familienplanung, Sicherheit des Arbeitsplatzes, dauerhafte Stabilität einer selbständigen Tätigkeit etc.).

Was ist tun, wenn man sich die Beiträge kaum noch leisten kann?

Man muss dafür nicht zwangsläufig den Versicherer wechseln und dadurch ggf. erhebliche Nachteile in Kauf nehmen! Wenn einem ein Berater diese Lösung anbietet, dann kann es daran liegen dass er hierdurch eine neue Abschlussprovision erhält.

Beitragssenkung geht auch

  • ohne Wechsel des Anbieters
  • ohne schmerzhaften Verlust der Altersrückstellungen
  • bei Aufrechterhaltung des in etwa gleichen Leistungsniveaus
  • mit Kostenreduzierung von bis zu 40 Prozent und mehr

Fast jeder hat eine Chance auf deutliche Kostensenkung durch § 204 VVG

Egal wie alt man – ob 25 oder 91 Jahre alt und wie lange man schon privat versichert ist. Immer gibt es sehr gute Chancen zur Beitragsoptimierung, von denen sehr viele nichts wissen. Wem die private Krankenversicherung zu teuer geworden ist, kann erst einmal davon ausgehen, dass dies den Versicherer nicht sonderlich interessiert so lange er noch die hohen Beiträge erhält. Häufig wird sogar geblockt wenn auf das gesetzliche Recht (§ 204 VVG) zum Wechsel aufmerksam gemacht wird. Der Versicherer hat kein Interesse am Wechsel – im Gegenteil!

Mein Tipp:

um die Interessen dann auch tatsächlich umzusetzen zu können sollte man die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen.

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