Wichtige Versicherungen für Azubis

Wichtige Versicherungen für Azubis

Im September beginnen viele Azubis in ihren Start Berufsleben. Dort wartet am Anfang viel Papierkram. Neben der Bewältigung von Anmeldungen und zahlreichem Papierkram, sollte auch an die wichtigsten Versicherungen für Azubis gedacht werden.

Viele Azubis und deren Eltern sollten sich fragen, welche Versicherungen  wirklich nötig sind.

Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht und jeder Azubi wird automatisch über seinen Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es gilt grundsätzlich freie Krankenkassenwahl. Wer sich nicht bis spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn bei seinem Arbeitgeber meldet, bleibt im Regelfall dort versichert wo er vorher familienversichert war oder der Arbeitgeber bestimmt die Kasse. Da sich das Preisleistungsverhältnis der vielen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich ist, lohnt ein Vergleich. Interessante Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie hier.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rente gibt es erst, wenn man fünf Jahre eingezahlt hat. Auch danach fällt die Höhe der Erwerbsminderungsrente sehr gering aus, da es an ausreichend Entgeltpunkten fehlt. Außerdem sind die Leistungen verglichen mit einer Berufsunfähigkeitsrente eines privaten Versicherers an die Möglichkeit geknüpft, ob überhaupt irgendein Erwerb am Arbeitsmarkt ausgeübt werden könnte.

Wer also noch nicht abgesichert ist, sollte sich jetzt kümmern. Da der Geldbeutel in der Ausbildung noch nicht so gefüllt ist, bieten Startertarife gute Möglichkeiten sich adäquat abzusichern. Aber aufgepasst: achten Sie auf gute Versicherungsbedingungen – das gilt auch für Versicherungen für Azubis und das Thema Absicherung bei Berufsunfähigkeit.

Mehr Informationen erhalten Sie in folgendem kurzen Video

Vergleichen Sie Tarife im Vergleichsrechner

Tipp: solange man jung und gesund ist, fallen die Beiträge noch gering aus.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellem Ruin. Wer andere ohne Absicht, dem hilft eine private Haftpflichtversicherung. Häufig – und das gilt auch für Azubis – sind die Kinder noch bis zu einem bestimmten Höchstalter noch bei den Eltern mitversichert. Hier sollte geprüft werden, ob das der Fall ist.

Guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein. Informieren Sie  sich hier!

Haben Sie noch Fragen zum Thema wichtige Versicherungen für Azubis? Dann senden Sie eine Mal an assetsecur@sieveking. de oder rufen Sie an unter: 030 /98319889

Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 2009 eingeführt. Als einer der  Sozialtarife der PKV, neben dem Standardtarif. Diese Versicherung ist auch gedacht für Personen für die die Private Krankenversicherung unbezahlbar geworden ist. Hintergrund ist aber vielmehr die Versicherungspflicht seit 2009 für Personen, die der PKV zuzuordnen sind (z.B. Beamte und Selbständige). Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung garantiert diesen Personen die Aufnahme in die PKV. Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden und wer sozial hilfebedürftig ist, für den reduziert sich der Beitrag (dazu später in diesem Blog).

Wer kann mitmachen beim Basistarif der privaten Krankenversicherung?

  • Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag 2009 oder später abgeschlossen haben. Ein Wechsel ist für diesen Personenkreis jederzeit möglich und zwar in jedes PKV-Unternehmen.
  • Privatversicherte, die sich vor 2009 privat versichert haben, wenn sie entweder 55 Jahre alt sind oder eine gesetzliche Rente beziehen, Ruhegehalt nach Beamtenrecht beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechtes sind.
  • Gesetzliche versicherte Personen innerhalb von 6 Monaten nach Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
  • Nichtversicherte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und weder gesetzlich noch privat versichert sind und der PKV zuzuordnen sind (insbesondere Selbständige), keine Sozialhilfe erhalten und auch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die Beitragshöhe im Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif ist einheitlich kalkuliert. Jeder zahlt den Höchstbeitrag (2014: 627,75 EURO monatlich) unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Das bietet den Vorteil, dass jede – selbst schwerkranke – Person versichert wird. Andererseits zahlt jeder denselben (hohen) Beitrag.

Gibt es Zuschüsse?

Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger. Für Beihilfeempfänger (i.d.R. Beamte) gibt es auf die Beihilfe abgestimmte Basistarife.

Ist die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts oder würde es durch den Beitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung werden, dann reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags.

Wenn trotz Beitragshalbierung immer noch Hilfebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes besteht, so zahlt der zuständige Träger (BfA oder Sozialamt) einen Zuschuss in der Höhe, dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Der Sozialträger prüft die Hilfebedürftigkeit und stellt eine Bescheinigung für die Versicherung aus.

Beispiel:

Ein Versicherter zahlt im Basistarif der privaten Krankenversicherung 627,75 EURO (Jahr 2014) monatlich. Durch die Beitragszahlung tritt Hilfebedürftigkeit ein. Dadurch reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte von nun 313,88 EURO. Von dem reduzierten Beitrag ist es ihm möglich selbst 180 EURO zu übernehmen, denn ein höherer Beitrag würde wiederum Hilfebedürftigkeit auslösen. Er erhält nun einen weiteren Zuschuss des zuständigen Sozialträgers in Höhe von 133,88 EURO.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leitungen sind aber nicht zu 100 Prozent identisch mit denen der GKV.

Der Basistarif-Versicherte kann sich von allen „Kassenärzten“ behandeln lassen. Vor jeder Behandlung sollte der Versicherte den Arzt über seine Versicherung im Basistarif informieren. Nur so kann vermieden werden, dass der Arzt in Unkenntnis ein höheres Honorar abrechnet, welches die PKV dann nicht bzw. nur teilweise anerkennt.

Wie in der PKV üblich, bekommt der Versicherte auch hier von seinem Arzt eine Rechnung, die dieser dann an seine Krankenversicherung weiterleitet.

Nähere Informationen

Weitere Infos  erhalten Sie auch zum kostenlosen Herunterladen beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler in Hamburg für Fragen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail an assetsecur@sieveking.de oder rufen Sie uns an.