Versorgungsordnung und betriebliche Altersversorgung

Versorgungsordnung und betriebliche Altersversorgung

Warum eine Versorgungsordung in der betrieblichen Altersversorgung? Durch den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz müssen Arbeitgeber grundsätzlich alle Arbeitnehmer gleich über die betriebliche Altersversorgung informieren. Die Empfehlung ist dies schriftlich in Form einer Versorgungordnung zu tun, die man allen Arbeitnehmern zukommen lässt und so auch den Nachweis jederzeit erbringen zu können, dass alle informiert waren.

Häufig ist insbesondere bei kleineren Firmen zu beobachten, dass es dort zwar eine betriebliche Altersversorgung gibt eine Versorgungsordnung jedoch fehlt.

Die Versorgungsordnung ist aber auch ein sehr gutes Instrument Klarheit über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Auf diesem Wege ist jederzeit sicher gestellt wie die betriebliche Altersversorgung funktioniert und schafft auch Sicherheit bei allen Beteiligten. Auch  wird durch diese Art der Dokumentation ein Übergang erleichtert wenn die Zuständigkeit des beauftragten Durchführers in der Firma einmal wechselt.

Was sollte in der Versorgungsordnung geregelt sein?

  • Nachfolgend eine unvollständige Aufzählung von Punkten die in einer Versorgungsordnung geregelt sein können:
  • Regelung, wer zum Beschäftigtenkreis gehört der unter die Versorgungordnung fällt,
  • Regelung der Durchführungswege (z.B. betriebliche Direktversicherung oder Pensionskasse);
  • Regelung wann Versorgungszusagen beginnen;
  • Festlegung  der Voraussetzungen für Entgeltumwandlungen;
  • Festlegung des Versorgungsträgers;
  • Bestimmung von Arbeitgeberzulagen;
  • Regelung wie mit „mitgebrachten“ Versorgungen neuer Mitarbeiter umgegangen wird und ob bzw. unter welchen Umständen diese Versorgungen im neuen Unternehmen weitergeführt werden können;
  • Höhe der Entgeltumwandlung;
  • Regelung der Unverfallbarkeit ;
  • Betragshöhe der Entgeltumwandlung;
  • Regelung in entgeltlosen Zeit wie z.B. bei Krankheit und Lohnfortzahlung oder bei Elternzeit;
  • Vertragsmodalitäten des Versorgungsträgers (z.B. Versicherers oder Pensionskasse);
  • Beginn der Leistung der Versorgung;
  • Regelungen der Portabilität;
  • Bestimmungen über die Dauer (Laufzeit) der Versorgungsordnung;
  • Festlegung wie die Angestellten informiert werden;
  • Festlegung wie die Angestellten beraten werden (z.B. durch externe Berater, Broschüren, Intranet etc.);

Die betriebliche Altersversorgung in einem Unternehmen lebt

Durch Änderung von Gesetzen – z.B. – Änderung der Lebensarbeitszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Einführung von Unisex-Tarifen wird auch immer die betriebliche Altersversorgung tangiert. Aus diesem Grunde sollte auch die Versorgungsordnung in einem Unternehmen regelmäßig von einem  Fachjuristen überprüft und ggf. abgepasst werden.

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