Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV), dieser wurde 1994 eingeführt. Er ist einer der Sozialtarife der PKV und ist gedacht für Personen für die Private Krankenversicherung unbezahlbar geworden ist.

In erster Linie war der Standardtarif für langjährig Versicherte gedacht, die einen besonders günstigen Tarif brauchten. Aus diesem Grund ist der Standardtarif auch nur für bestimmte Personengruppen darstellbar und möglich.

Versicherungsschutz auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Der Versicherungsschutz beim Standardtarif der privaten Krankenversicherung lehnt sich in etwa dem der GKV an. Durch den abgespeckten Versicherungsschutz, geringeren Erstattungsgrundsätzen bei den Ärzten und Verwaltungskostenersparnis zahlen viele Versicherte die vom ursprünglichen Tarif aus der PKV in auf den Standardtarif der privaten Krankenversicherung umstiegen deutlich weniger als vorher.

Teilnahmevoraussetzungen am Standardtarif der privaten Krankenversicherung

  • Der Versicherte muss vor 2009 in die PKV eingetreten sein
  • Er muss mindestens 10 Jahre in der PKV versichert sein
  • Wer darüber hinaus mindestens 65 Jahre alt ist kann wechseln
  • Wer mindestens 55 Jahre alt ist kann wechseln, wenn das gesamte Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
  • Versicherte die jünger als 55 Jahre alt sind, können wechseln wenn sie gesetzliche Rente
  • beziehen oder Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen und das gesamte Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
  • Die Regelungen  für die Aufnahme gelten auch für Versicherte die beihilfeberechtigt sind und deren Angehörige.
  • Auch Heilfürsorgeempfänger können den Standardtarif abschließen, wenn sie durch Anwartschaft für eine private Krankenvollversicherung die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllen.

Beitragshöhe beim Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag wird individuell berechnet und Altersrückstellungen werden angerechnet, was dazu führt, dass besonders Altersrentner geringe Beiträge für den Standardtarif zahlen.

Arbeitnehmer erhalten für den Standardtarif einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte des Gesamtbeitrags den der Arbeitgeber als Zuschuss für eine Versicherung der GKV aufwenden müsste.

Auch Rentner bekommen in der Regel auf Antrag einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger.

Gesundheitsprüfung erforderlich

Um in den Standardtarif aufgenommen zu werden muss bei Beantragung eine Gesundheitsprüfung erfolgen (im Regelfall durch Beantwortung von Fragen im Antrag). Das kann dazu führen, dass für Mehrleistungen des Standardtarifs gegenüber dem ursprünglichen Tarif Risikozuschläge erhoben werden können. Der Gesamtbeitrag ist jedoch der Höhe nach gedeckelt (Grenze 2014: 627,75 EURO im Monat). Ein Risikozuschlag kann also nicht bewirken, dass dieser Beitrag überschritten wird.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Leistungen ähneln der der GKV, sind aber nicht eins zu ein vergleichbar. Der Standardtarif-Versicherte kann sich von jedem niedergelassenen Arzt und Zahnarzt behandeln lassen. Er sollte den Arzt aber vor Behandlung unbedingt auf den Standardtarif aufmerksam machen, denn nur in diesem Fall ist der Arzt an die für ihn schlechtere Gebührenordnung gebunden. Wie in der PKV üblich bekommt der Versicherte eine Rechnung vom Arzt, die er dann seiner PKV zur Erstattung einreicht.

Weitere Interessante Informationen erhalten Sie auch zum Download beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Für Fragen stehen auch wir Ihnen als Hamburger Versicherungsmakler für Fragen gerne zur Verfügung. Rufen Sie gerne bei uns der AssetSecur GmbH an oder senden Sie uns eine E-Mail unter assetsecur@sieveking.de

Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 2009 eingeführt. Als einer der  Sozialtarife der PKV, neben dem Standardtarif. Diese Versicherung ist auch gedacht für Personen für die die Private Krankenversicherung unbezahlbar geworden ist. Hintergrund ist aber vielmehr die Versicherungspflicht seit 2009 für Personen, die der PKV zuzuordnen sind (z.B. Beamte und Selbständige). Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung garantiert diesen Personen die Aufnahme in die PKV. Risikozuschläge dürfen nicht vereinbart werden und wer sozial hilfebedürftig ist, für den reduziert sich der Beitrag (dazu später in diesem Blog).

Wer kann mitmachen beim Basistarif der privaten Krankenversicherung?

  • Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag 2009 oder später abgeschlossen haben. Ein Wechsel ist für diesen Personenkreis jederzeit möglich und zwar in jedes PKV-Unternehmen.
  • Privatversicherte, die sich vor 2009 privat versichert haben, wenn sie entweder 55 Jahre alt sind oder eine gesetzliche Rente beziehen, Ruhegehalt nach Beamtenrecht beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechtes sind.
  • Gesetzliche versicherte Personen innerhalb von 6 Monaten nach Beginn einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
  • Nichtversicherte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und weder gesetzlich noch privat versichert sind und der PKV zuzuordnen sind (insbesondere Selbständige), keine Sozialhilfe erhalten und auch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die Beitragshöhe im Basistarif der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif ist einheitlich kalkuliert. Jeder zahlt den Höchstbeitrag (2014: 627,75 EURO monatlich) unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Das bietet den Vorteil, dass jede – selbst schwerkranke – Person versichert wird. Andererseits zahlt jeder denselben (hohen) Beitrag.

Gibt es Zuschüsse?

Arbeitnehmer und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger. Für Beihilfeempfänger (i.d.R. Beamte) gibt es auf die Beihilfe abgestimmte Basistarife.

Ist die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts oder würde es durch den Beitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung werden, dann reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrags.

Wenn trotz Beitragshalbierung immer noch Hilfebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes besteht, so zahlt der zuständige Träger (BfA oder Sozialamt) einen Zuschuss in der Höhe, dass Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Der Sozialträger prüft die Hilfebedürftigkeit und stellt eine Bescheinigung für die Versicherung aus.

Beispiel:

Ein Versicherter zahlt im Basistarif der privaten Krankenversicherung 627,75 EURO (Jahr 2014) monatlich. Durch die Beitragszahlung tritt Hilfebedürftigkeit ein. Dadurch reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte von nun 313,88 EURO. Von dem reduzierten Beitrag ist es ihm möglich selbst 180 EURO zu übernehmen, denn ein höherer Beitrag würde wiederum Hilfebedürftigkeit auslösen. Er erhält nun einen weiteren Zuschuss des zuständigen Sozialträgers in Höhe von 133,88 EURO.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leitungen sind aber nicht zu 100 Prozent identisch mit denen der GKV.

Der Basistarif-Versicherte kann sich von allen „Kassenärzten“ behandeln lassen. Vor jeder Behandlung sollte der Versicherte den Arzt über seine Versicherung im Basistarif informieren. Nur so kann vermieden werden, dass der Arzt in Unkenntnis ein höheres Honorar abrechnet, welches die PKV dann nicht bzw. nur teilweise anerkennt.

Wie in der PKV üblich, bekommt der Versicherte auch hier von seinem Arzt eine Rechnung, die dieser dann an seine Krankenversicherung weiterleitet.

Nähere Informationen

Weitere Infos  erhalten Sie auch zum kostenlosen Herunterladen beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler in Hamburg für Fragen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail an assetsecur@sieveking.de oder rufen Sie uns an.

§ 204 VVG – Rezept gegen zu teure PKV

§ 204 VVG  – Rezept für zu teuer gewordene private Krankenversicherung

§ 204 VVG hilft gegen die Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung, die   in den letzten Jahren teilweise äußerst hoch waren. Die Ursachen für die Beitragssprünge und manchmal sogar Beitragsexplosionen können vielschichtig sein. Häufig hat man sich schon im Beginn bei Abschluss für den falschen Anbieter oder falschen Tarif entschieden und ist vielleicht sogar falsch beraten worden. Häufig ist die Ursache dass man durch die Wahl eines Einsteigertarifs – ich nenne es Billigtarif – eine günstigere Absicherung wollte als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht meistens schief und exorbitante Beitragssteigerungen folgen. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Mein Tipp: bevor man sich privat versichert – sollte man sich überlegen, ob man tatsächlich dauerhaft in der Lage sind sich das zu leisten;  wie ist der weitere Lebensplan (Familienplanung, Sicherheit des Arbeitsplatzes, dauerhafte Stabilität einer selbständigen Tätigkeit etc.).

Was ist tun, wenn man sich die Beiträge kaum noch leisten kann?

Man muss dafür nicht zwangsläufig den Versicherer wechseln und dadurch ggf. erhebliche Nachteile in Kauf nehmen! Wenn einem ein Berater diese Lösung anbietet, dann kann es daran liegen dass er hierdurch eine neue Abschlussprovision erhält.

Beitragssenkung geht auch

  • ohne Wechsel des Anbieters
  • ohne schmerzhaften Verlust der Altersrückstellungen
  • bei Aufrechterhaltung des in etwa gleichen Leistungsniveaus
  • mit Kostenreduzierung von bis zu 40 Prozent und mehr

Fast jeder hat eine Chance auf deutliche Kostensenkung durch § 204 VVG

Egal wie alt man – ob 25 oder 91 Jahre alt und wie lange man schon privat versichert ist. Immer gibt es sehr gute Chancen zur Beitragsoptimierung, von denen sehr viele nichts wissen. Wem die private Krankenversicherung zu teuer geworden ist, kann erst einmal davon ausgehen, dass dies den Versicherer nicht sonderlich interessiert so lange er noch die hohen Beiträge erhält. Häufig wird sogar geblockt wenn auf das gesetzliche Recht (§ 204 VVG) zum Wechsel aufmerksam gemacht wird. Der Versicherer hat kein Interesse am Wechsel – im Gegenteil!

Mein Tipp:

um die Interessen dann auch tatsächlich umzusetzen zu können sollte man die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen.

Mehr Tipps wie es geht erhalten Sie hier

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